Definition:
Der Begriff Corporate Design (CD) bzw. Unternehmens-Erscheinungsbild beinhaltet das gesamte, einheitliche Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation.

Dazu gehört die Gestaltung der Kommunikationsmittel

  • Wortzeichen = Firmenschriftzug
  • Bildzeichen = Firmensignet
  • Wort-Bild-Zeichen = kombiniertes Firmensignet

aber auch die Gestaltung der Geschäftspapiere, Werbemittel, Verpackungen, Internetauftritte und die Produktgestaltung. Ebenso kann das gemeinsame Design für die Berufskleidung in das voll integrierte Erscheinungsbild einbezogen werden.

Der oft fälschlich synonym verwandte Begriff Logo bezeichnet jedoch nur ein Element des Corporate Design und ist daher ungeeignet, um das „Konzept eines einheitlichen und umfassenden Firmen-Erscheinungsbilds“ zu beschreiben.

Mit Corporate Design ist für ein Unternehmen ein geeignetes Zeichensystem festgelegt, das eingesetzt werden kann, um ein einheitliches und positives Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit sowie eine große Bekanntheit desselben zu erreichen (Wiedererkennungswert, Markenbekanntheit).

Quelle: Wikipedia